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   LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18   

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LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18 (https://dejure.org/2019,17689)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18 (https://dejure.org/2019,17689)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Mai 2019 - 16 TaBV 206/18 (https://dejure.org/2019,17689)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 Abs. 1 BetrVG
    1. Gegenüber einer Klage aus abgetretenem Recht handelt es sich bei einer ursprünglichen Klage aus eigenem Recht um einen anderen Streitgegenstand. 2. Die Erhebung von Einwendungen aus dem Grundverhältnis steht dem Drittschuldner gegenüber dem Gläubiger nicht zu.3. Die ...

  • IWW

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § ... 850 Nr. 3 ZPO, § 72 Abs. 1 ZPO, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 87 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 594 ZPO, § 611 BGB, § 111 S. 2 BetrVG, § 325 ZPO, § 37 Abs. 2, 3, 6, 7 BetrVG, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 850a Nr. 3 ZPO, § 394 S. 1 BGB, § 2 Abs. 2 GKG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 92 Abs. 1, § 72 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1
    Drittschuldnerklage; Pfändung des Freistellungsanspruchs des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber durch den Sachverständigen; Rechtskraft; Verjährung; Vorliegen einer Streitverkündung?; Zahlungsanspruch hinsichtlich eines Sachverständigenhonorars

  • rechtsportal.de

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1
    Umwandlung Freistellungsanspruch gegen Betriebsrat in Zahlungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 482
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 16.12.2013 - 1 U 184/10

    Anspruch auf Beratungshonorar gegenüber Betriebsräten

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18
    Der Antragsteller verfügt über einen rechtskräftigen Titel gegen den Betriebsrat auf Zahlung von 83.752,20 ? nebst Zinsen (Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2013 - 1 U 184/10 , Anl. A3 Anlagenband).

    Der Anspruch aus dem Grundverhältnis (Beratervertrag, § 611 BGB i.V.m. § 111 S. 2 BetrVG) i.H.v. 83.752,20 ? nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25. März 2010 steht aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2013 -1 U 184/10 - rechtskräftig fest.

    Diesen erlangte er erst mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2013 -1 U 184/10 .

  • BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 41/17

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten - Rechtsverfolgungskosten als Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18
    Das Arbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass eine Kostenentscheidung nicht zu ergehen hat, weil § 2 Abs. 2 GKG ausdrücklich bestimmt, dass das Beschlussverfahren gerichtskostenfrei ist (siehe hierzu zuletzt: Bundesarbeitsgericht 1. August 2018 -7 ABR 41/17- Rn. 10).
  • LAG Hamm, 15.06.2005 - 10 TaBV 32/05

    Kostenerstattung Aufrechnung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18
    Der Freistellungsanspruch ist nach § 850a Nr. 3 ZPO grundsätzlich unpfändbar, so dass der Arbeitgeber gegen ihn auch nicht die Aufrechnung erklären kann, § 394 S. 1 BGB (Landesarbeitsgericht Hamm 15. Juni 2005 -10 TaBV 32/05- Rn. 54).
  • BAG, 24.04.1986 - 6 AZR 607/83

    Haftung des Betriebsratsvorsitzenden für Schäden bei Kantinenverwaltung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18
    Der Antragsteller habe seinerzeit schon erstinstanzlich darauf hingewiesen, dass es stets um Ansprüche gegen den Betriebsrat gehe, für welche diesem wiederum Erstattungsansprüche gegen den Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zustünden, dass aber nach der bisher allein vorliegenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (24. April 1986-6 AZR 607/83) ein Betriebsrat als solcher deswegen nicht in Anspruch genommen werden könne.
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07

    Betriebsratskosten in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18
    Mit der Pfändung und Überweisung des Freistellungsanspruchs des Betriebsrats wandelte sich dieser in einen Zahlungsanspruch des Antragstellers um (für den in gleicher Weise zu behandelnden Fall der Abtretung: Bundesarbeitsgericht 9. Dezember 2009 -7 ABR 90/07- Rn. 14; Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 29. Aufl., § 40 Rn. 92 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.11.2017 - VII ZB 9/15

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit des Anspruchs eines Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18
    Gegen die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde legte der Arbeitgeber dieses Rechtsmittel ein, das vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. November 2017-VII ZB 9/15-zurückgewiesen wurde (Anlage A4 Anlagenband).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18
    Gegenüber einer Klage aus abgetretenem Recht handelt es sich bei einer ursprünglichen Klage aus eigenem Recht um einen anderen Streitgegenstand (Bundesgerichtshof 4. Mai 2005 -VIII ZR 93/04- Rn. 15; Zöller, ZPO, 32. Aufl., vor § 322 Rn. 37).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18
    Unabhängig von Abgrenzungsfragen und terminologischen Unterschieden im Einzelnen ist eine präjudizielle Bindungswirkung oder Präklusionswirkung -auch außerhalb vom Bestehen ausdrücklicher Präklusionsnormen und des vom Wortlaut des § 325 ZPO vorgegebenen Rahmens- jedoch dann gerechtfertigt, wenn die Rechtslage des Arbeitnehmers primär durch eine kollektivrechtliche Vorfrage geprägt und daher seine individuelle Position in ein übergreifendes Bezugssystem eingebettet ist (vergleiche Bundesarbeitsgericht 18. Oktober 2006 -2 AZR 434/05- Rn. 44).
  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18
    Zudem hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2012-III ZR 266/11-unter Rn. 22 insoweit ausgeführt, nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts habe der Betriebsrat zuvor (d.h. vor der Beauftragung des Antragstellers) beschlossen, sich im Verfahren über einen Interessenausgleich von dem Antragsteller betriebswirtschaftlich beraten zu lassen.
  • BAG, 07.12.1988 - 4 AZR 471/88

    Fürsorgepflicht und Fürsorgerecht des Drittschuldners zur Prüfung der

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18
    Einwendungen gegen die titulierte Forderung des Antragstellers (Gläubiger) gegen den Schuldner (Betriebsrat), d.h. den Honoraranspruch aus dem Beratervertrag, stehen dem Arbeitgeber als Drittschuldner des Freistellungsanspruchs nicht zu (Bundesarbeitsgericht 7. Dezember 1988 -4 AZR 471/88- Rn. 20).
  • BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14

    Beschlussverfahren - präjudizielle Bindungswirkung

  • BAG, 18.11.2020 - 7 ABR 37/19

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch - Pfändung - Verjährung

    wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Mai 2019 - 16 TaBV 206/18 - teilweise aufgehoben, soweit dieses die Beteiligte zu 2.
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